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29. August 2026Schock-Urteil: Rentner verliert 100.000€ wegen Bareinzahlung.
Ein 81-Jähriger zahlt 200.000€ Erspartes ein – das Finanzamt kassiert die Hälfte. Warum Bargeld zu Hause zur Falle wird und worauf Sie achten müssen…-Ob Einspruch eingelegt wird, ist noch offen.Schock für Rentner: Lebenslange Ersparnisse aufs Konto eingezahlt – Jetzt nimmt der Staat die Hälfte!Spanien – Es ist der absolute Albtraum eines jeden Sparers: Ein Leben lang legt man jeden Cent zurück, verzichtet auf Luxus und hortet sein Geld sicher zu Hause. Doch als das Ersparte schließlich für den wohlverdienten Ruhestand auf ein Bankkonto eingezahlt werden soll, schlägt der Fiskus erbarmungslos zu. Genau dieses Schicksal ereilte nun einen 81-jährigen Rentner aus der spanischen Region Valencia. Sein Fall ist nicht nur schockierend, sondern dient als eindringliche Warnung für alle, die Bargeld in den eigenen vier Wänden aufbewahren.Wenn das heimische Sparschwein zur fatalen Steuerfalle wirdÜber Jahrzehnte hinweg hatte der heute 81-jährige Mann ein tiefes Misstrauen gegenüber Banken gepflegt. Seine logische Konsequenz: Er bewahrte sein gesamtes Vermögen einfach zu Hause auf. Im Jahr 2017 entschied er sich jedoch um und zahlte stolze 200.480 Euro in bar auf sein Bankkonto ein. Das Geld stammte nach seinen eigenen Aussagen aus völlig legalen Quellen – vornehmlich aus seinen Gehältern aus über 40 Jahren harter Arbeit, aus dem Verkauf einer geerbten Immobilie sowie aus regulären Rentenabhebungen.Doch was als simple und harmlose Einzahlung gedacht war, löste einen beispiellosen bürokratischen Albtraum aus. Die spanische Steuerbehörde (Hacienda) wurde sofort auf diese massive Transaktion aufmerksam und forderte handfeste Nachweise für die exakte Herkunft des Geldes.Fehlende Belege: Warum 200.000 Euro plötzlich als „ungerechtfertigter Gewinn“ zählenHier begann das eigentliche Drama des Rentners: Seine Dokumentation war über die Jahre lückenhaft geworden. Einige der vorgelegten Belege stammten noch aus der Zeit der spanischen Pesete. Bei anderen Bankdokumenten fehlte schlichtweg die Identität der Person, die das Geld damals abgehoben hatte. Für das Finanzamt war der lückenlose Weg des Geldes über die vergangenen Jahrzehnte somit nicht mehr zweifelsfrei nachvollziehbar.Die unerbittliche Konsequenz der Behörden: Die Prüfer stuften die gesamten 200.480 Euro als sogenannten „ungerechtfertigten Kapitalgewinn“ (spanisch: ganancia patrimonial no justificada) ein. Nach der geltenden Steuergesetzgebung bedeutet dies, dass der Betrag dem letzten noch nicht verjährten Steuerjahr zugerechnet und fast wie ein gewöhnliches Jahreseinkommen hoch versteuert wird. Die Folge war eine schwindelerregende Steuernachforderung in Höhe von 101.102,53 Euro – der Staat konfiszierte faktisch mehr als die Hälfte seiner mühsam angesparten Ersparnisse!Das harte Urteil: Steuern müssen gezahlt werden, aber keine StrafeDoch die Tortur war damit noch nicht beendet: Zunächst brummte der Staat dem Mann zusätzlich eine saftige Geldstrafe von 68.532,42 Euro auf. Der verzweifelte Rentner zog vor Gericht. Der Fall landete schließlich vor dem Verwaltungsgericht des Obersten Gerichtshofs der Region Valencia (TSJCV).Die Richter fällten kürzlich ein Urteil mit bitterem Beigeschmack: Die gigantische Steuernachzahlung von über 100.000 Euro wurde in voller Höhe als rechtmäßig bestätigt. Allerdings zeigte das Gericht ein Einsehen und hob zumindest die zusätzliche Geldstrafe auf. Die Begründung: Der Rentner habe in gutem Glauben gehandelt. Er war fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Einzahlung seiner eigenen, bereits früher versteuerten Ersparnisse keine erneuten steuerlichen Pflichten nach sich ziehen würde. Eine vorsätzliche Schuldverschleierung konnte ihm nicht nachgewiesen werden.Ratgeber: So schützen Sie Ihr Bargeld vor dem FinanzamtDieser drastische Präzedenzfall zeigt deutlich, dass der rein legale Besitz von Bargeld noch lange keine Garantie dafür ist, Jahre später den Ursprung auch beweisen zu können. Wer Bargeld zu Hause aufbewahrt, muss strenge Regeln beachten, um nicht ins Visier der Steuerfahndung zu geraten.Ab 3.000 Euro schlagen die Banken automatisch AlarmIn Spanien sind Banken gesetzlich dazu verpflichtet, verdächtige oder hohe Transaktionen sofort zu melden. Jede Bargeldeinzahlung oder -auszahlung ab einem Betrag von 3.000 Euro wird automatisch an die spanische Steuerbehörde übermittelt. Gleiches gilt ausnahmslos für alle Transaktionen, bei denen 500-Euro-Scheine im Spiel sind. Wer bei solchen Summen keine saubere Dokumentation vorweisen kann, bekommt sehr schnell unangenehme Post.Strenge Regeln für den Bargeld-Transport (Formular S-1)Das reine Aufbewahren von Geld im eigenen Safe ist völlig legal. Wer das Geld jedoch transportieren möchte, stößt auf strikte Hürden. Für die Bewegung von Bargeldsummen ab 100.000 Euro innerhalb Spaniens ist zwingend eine vorherige Anmeldung über das sogenannte Formular S-1 erforderlich. Bei grenzüberschreitenden Reisen (Ein- oder Ausreise nach Spanien) liegt die Anmeldepflicht sogar bei nur 10.000 Euro.Vorsicht bei der Barzahlung: Die 1.000-Euro-GrenzeAuch beim Ausgeben des hart ersparten Geldes ist höchste Vorsicht geboten. Bei Zahlungen im geschäftlichen oder freiberuflichen Bereich gilt mittlerweile eine harte Obergrenze: Barzahlungen sind hier gesetzlich auf maximal 1.000 Euro beschränkt. Höhere Rechnungen müssen zwingend per Überweisung oder Karte beglichen werden, um Schwarzgeldflüsse zu unterbinden.Lückenlose Dokumentation ist der einzige SchutzDie wichtigste Lehre aus dem Drama des valencianischen Rentners: Werfen Sie niemals Bankbelege weg! Wenn Sie größere Beträge bar abheben, heben Sie den Auszahlungsbeleg chronologisch auf. Stammten die Gelder aus einem Erbe, einem Immobilienverkauf oder einer Schenkung, müssen die entsprechenden notariellen Verträge und Steuerbescheide zwingend gemeinsam mit dem Bargeld aufbewahrt werden. Nur wer den Weg des Geldes über Jahre hinweg bis auf den letzten Cent beweisen kann, schützt sein Erspartes vor den existenzbedrohenden Zugriffen des Staates. – TF-
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28. August 2026GRAN CANARIA VERLIERT EU-FÖRDERUNG FÜR DEN ZUG… UND DAS NUR WEGEN EINES VERMEIDBAREN FEHLERS DER SPANISCHEN REGIERUNG!
Das seit vielen Jahren geplante Bahnprojekt auf Gran Canaria hat einen derben Rückschlag erlitten: Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage der öffentlichen Gesellschaft „Ferrocarriles de Gran Canaria S.A.”gegen den Ausschluss des Projekts von einer wichtigen europäischen Förderausschreibung abgewiesen.
Dabei scheiterte das Projekt nicht etwa an seiner technischen Qualität, an seiner mangelnder Wirtschaftlichkeit oder daran, dass Brüssel grundsätzlich keinen Zug auf Gran Canaria finanzieren wollte; es scheiterte zunächst an einem Dokument. Für die Ausschreibung mussten die Anträge spätestens am 30. Januar 2024 vollständig eingereicht werden. Zu den zwingend erforderlichen Unterlagen gehörte eine Zustimmungserklärung des betreffenden Mitgliedstaates, also in diesem Fall Spaniens. Ferrocarriles de Gran Canaria reichte den Antrag fristgerecht ein, die erforderliche Zustimmung der spanischen Regierung fehlte aber. In der Tat, nach den Feststellungen des Europäischen Gerichts hatte sogar der spanische Staat bereits am 22. Dezember 2023 ausdrücklich mitgeteilt, dass er dem Projekt „nicht” zustimmte (!) und deshalb die erforderliche Erklärung nicht ausstellen würde. Das änderte sich zwar später (Madrid erteilte die Zustimmung schließlich doch, allerdings erst am 12. März 2024), da war aber die europäische Bewerbungsfrist bereits seit rund sechs Wochen abgelaufen. Die zuständige EU-Agentur CINEA lehnte deshalb den Antrag als unzulässig ab. Gran Canaria versuchte anschließend, die Zustimmungserklärung nachzureichen und die Entscheidung gerichtlich anzufechten, ohne Erfolg.
Bei dem fehlenden Dokument handelte es sich um die vorgeschriebene Zustimmungserklärung des spanischen Staates („Member State Agreement“). also gewissermaßen um das offizielle staatliche Plazet für den Förderantrag, nicht jedoch um eine finanzielle Bürgschaft oder eine Finanzierungszusage. Spanien musste damit bestätigen, dass es mit der Einreichung und Förderung des Projekts im Rahmen der europäischen CEF-Ausschreibung einverstanden war.
Das Gericht der Europäischen Union stellte in seinem Beschluss vom 11. Juni 2025 (Rechtssache T-335/24, Ferrocarriles de Gran Canaria vs. CINEA) klar, dass die Zustimmung des Mitgliedstaates kein nebensächliches Dokument, sondern eine zwingende Voraussetzung der Ausschreibung war. Das Gericht argumentiert dabei durchaus nachvollziehbar: Bei einer europaweiten Ausschreibung müssen für alle Bewerber dieselben Bedingungen gelten; würde einem Antragsteller gestattet, eine wesentliche Voraussetzung erst eineinhalb Monate nach Fristablauf zu erfüllen, wäre die Gleichbehandlung der übrigen Bewerber nicht mehr gewährleistet. Gran Canaria hatte unter anderem auf die Insellage, die Entfernung von der Zentralverwaltung und die notwendige Koordinierung verschiedener Behörden hingewiesen, das Gericht war davon wenig beeindruckt, denn solche Schwierigkeiten seien vorhersehbar und könnten daher keine höhere Gewalt darstellen. Auch der Hinweis auf die besondere Stellung der Kanarischen Inseln als Gebiet in äußerster Randlage der Europäischen Union half nicht weiter.
Die Klage wurde also teilweise wegen offensichtlicher Unzuständigkeit und im Übrigen als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Ferrocarriles de Gran Canaria muss zudem die Verfahrenskosten tragen.
Politisch ist die Angelegenheit schwerer zu erklären als juristisch, denn wir sprechen hier nicht über irgendein kleines kommunales Förderprogramm, sondern über eines der größten Infrastrukturprojekte in der Geschichte Gran Canarias mit einem Investitionsvolumen von ungefähr 1,5 bis 1,6 Milliarden Euro. Geplant ist eine rund 58 Kilometer lange Bahnstrecke vom Raum Santa Catalina in Las Palmas de Gran Canaria über Telde und den Flughafen bis in den touristischen Süden der Insel. Vorgesehen sind insgesamt 11 Bahnhöfe bzw. Stationen. Besonders interessant für den Süden wären die Verbindungen nach San Agustín, Playa del Inglés und Maspalomas/Meloneras. Damit würde erstmals eine schnelle Schienenverbindung zwischen der Hauptstadt, dem Flughafen, dem dicht besiedelten Südosten und dem wichtigsten Tourismusgebiet Gran Canarias entstehen. Für Einwohner des Südens wäre insbesondere die direkte Verbindung zum Flughafen und nach Las Palmas interessant. Umgekehrt könnte ein erheblicher Teil der täglich in den Süden pendelnden Arbeitnehmer eine Alternative zur Autobahn GC-1 erhalten. Der Zug wäre deshalb nicht lediglich ein touristisches Prestigeprojekt. Er soll vor allem eines der größten strukturellen Probleme der Insel entschärfen: die enorme Verkehrsbelastung auf der Nord-Süd-Achse.
Bei einem Projekt dieser Größenordnung und Wichtigkeit sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass alle erforderlichen Erklärungen des spanischen Staates rechtzeitig vor Ablauf einer europäischen Ausschreibungsfrist vorliegen. Besonders problematisch ist dabei, dass Madrid die Zustimmung offenbar nicht einfach versehentlich verspätet übersandte. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte Spanien die Ausstellung der erforderlichen Erklärung im Dezember 2023 zunächst ausdrücklich abgelehnt und seine Haltung erst später geändert. Man kann natürlich über die Sinnhaftigkeit eines Zuges auf Gran Canaria selbstverständlich unterschiedlicher Meinung sein, man kann über Kosten, Trassenführung, Fahrgastzahlen und Alternativen diskutieren, aber ein Projekt dieser Größenordnung sollte eine mögliche europäische Finanzierung nicht nur deshalb verlieren, weil sich die beteiligten spanischen Verwaltungen nicht rechtzeitig einigen.
Das Europäische Gericht hat nicht das Bahnprojekt selbst abgelehnt, es hat lediglich bestätigt, dass dieser konkrete Förderantrag wegen Nichterfüllung der formellen Voraussetzungen ausgeschlossen werden musste. Das Projekt selbst lebt weiter, und seit diesem missglückten europäischen Förderantrag hat sich trotzdem einiges bewegt. Im September 2025 unterzeichneten der spanische Staat, die Regierung der Kanarischen Inseln und die Inselregierung (Cabildo de Gran Canaria) ein gemeinsames Protokoll, mit dem die weitere Entwicklung und Finanzierung des Bahnprojekts politisch abgesichert werden soll. Im Juni 2026 wurde die darin vorgesehene gemeinsame Kommission tatsächlich eingesetzt. Ihre Aufgabe besteht unter anderem darin, die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für einen mehrjährigen Finanzierungsvertrag zwischen den beteiligten Verwaltungen vorzubereiten. Auch auf umweltrechtlicher Ebene hat das Projekt einen wichtigen Schritt geschafft: 2026 erhielt es die erforderliche positive Umweltverträglichkeitserklärung. Die Inselregierung hat außerdem bereits Mittel für die notwendigen Enteignungsverfahren bereitgestellt. Es handelt sich also keineswegs mehr nur um eine hübsche Zeichnung eines Zuges, der vielleicht irgendwann einmal über die Insel fahren soll.
Die Chancen dass der Zug tatsächlich gebaut wird sind also schon, meines Erachtens, deutlich größer als noch vor einigen Jahren. Technisch ist das Projekt weit fortgeschritten, die Umweltprüfung hat eine entscheidende Hürde genommen und inzwischen besteht ein ausdrücklicher politischer Konsens zwischen der Inselregierung Gran Canaria, der kanarischen Regierung und dem spanischen Staat, das Projekt weiterzuverfolgen. Aber ein Infrastrukturprojekt von rund 1,5 Milliarden Euro kann die Inselregierung selbstverständlich nicht allein finanzieren. Entscheidend wird deshalb sein, ob tatsächlich ein verbindlicher mehrjähriger Finanzierungsvertrag mit dem spanischen Staat zustande kommt und in welchem Umfang zusätzlich europäische Mittel aus künftigen Förderprogrammen mobilisiert werden können. Eine wichtige Gelegenheit, europäisches Geld dafür zu erhalten, wurde durch ein vermeidbares Versäumnis bzw. die verspätete politische Zustimmung der spanischen Zentralregierung verspielt, und das ist ärgerlich.
Politische Konsequenzen hatte dieser bemerkenswerte Vorgang bislang offenbar keine… Soweit ersichtlich, ist wegen der verlorenen europäischen Förderchance weder ein politischer Amtsträger zurückgetreten noch entlassen worden. Ebensowenig ist eine öffentliche Übernahme persönlicher politischer Verantwortung dafür erkennbar, dass der spanische Staat die erforderliche Zustimmung zunächst verweigerte und sie später erst nach Ablauf der europäischen Ausschreibungsfrist erteilte. Stattdessen bemühen sich aber wenigstens Madrid, die kanarische Regierung und die Inselregierung anschließend darum, die Finanzierung des Bahnprojekts auf anderem Wege sicherzustellen. Im September 2025 unterzeichneten die drei Verwaltungen hierzu ein gemeinsames Protokoll; im Juni 2026 wurde die entsprechende Begleitkommission eingesetzt, die nun insbesondere einen mehrjährigen Finanzierungsvertrag vorbereiten soll. Politisch scheint man die Angelegenheit damit eher unter „Problem beheben“ als unter „Verantwortung klären“ eingeordnet zu haben. [...]
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26. August 2026Bedrohungen und Drogenhandel im Einkaufszentrums Europa in Puerto Rico …
Bedrohungen, Drogenhandel, Überfälle, Vandalismus und Diebstahl. Angestellte des Einkaufszentrums Europa in Puerto Rico berichten, dass Kriminalität im Gebäude während ihrer Arbeitszeit an der Tagesordnung ist und fordern verstärkte Sicherheitsmaßnahmen . Sie erklären, dass täglich mehr als ein Dutzend Personen in den Gängen des Einkaufszentrums mit Drogen handeln und trotz Hausverbots in private Geschäfte einbrechen, um dort illegale Substanzen zu verkaufen.
Einige der mutmaßlichen Täter treffen gegen Mittag im Einkaufszentrum ein, doch ihre Präsenz nimmt nach 20:00 Uhr deutlich zu, so José Gómez , der Manager eines der Restaurants (ein Pseudonym, da er wie die anderen Zeugen aus Angst vor Repressalien anonym bleiben möchte). Gómez erklärt, dass die angespanntesten Momente nachts, insbesondere an Wochenenden, auftreten, wenn in den Bars und Restaurants mit Live-Musik mehr los ist.
Die Häufigkeit dieser kriminellen Aktivitäten hat die wirtschaftliche Lage mehrerer Unternehmen beeinträchtigt. Nauzet Blanco ist Inhaber der Barbacoa Cocktail Bar, des Barbacoa Restaurants und der Temple Bar. Er gibt an, dass seine Gewinne im Vergleich zum Vorjahr um 40 % gesunken sind.
David Pérez, ein weiterer Manager eines der Lokale, wohnt mit seiner Schwester in der Nähe und ist Nachbar einiger der mutmaßlichen Täter. Er erklärt, er fürchte um die Sicherheit seiner Schwester, da sie erst in den frühen Morgenstunden ihre Schicht beendet.
Der Manager berichtet, er sei von dieser Gruppe wiederholt bedroht worden. „Mein Nachbar hat mir mit einer Geste angedeutet, dass ich sterben werde, sobald ich nach Hause komme“ und imitiert dabei, wie ihm die Kehle durchgeschnitten wird. Aufgrund dieser Drohungen musste er bereits mehrmals von Kollegen oder dem Sicherheitspersonal des Betriebs nach Hause begleitet werden.
Übergriffe auf Kunden
Ein Manager gibt an, dass die mutmaßlichen Täter nicht nur versuchen, Passanten Drogen zu verkaufen, sondern auch „sehr aufdringlich auf Leute zugehen und die Mädchen ihnen beim Vorbeigehen an die Haare oder ans Gesäß fassen“. Er weist außerdem darauf hin, dass „sie Familien mit kleinen Kindern Substanzen anbieten“ und behauptet, Spuren von Betäubungsmitteln in der Nähe des Spielplatzes gefunden zu haben. Laut Gómez „stellt diese Situation eine Gefahr für die spielenden Kinder dar, da sie die Substanzen versehentlich einnehmen und eine Tragödie auslösen könnten“. Tatsächlich, so der Angestellte, „war dies früher ein sehr familienfreundlicher Ort, und es kommen immer weniger Kinder. [...]
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