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23. Oktober 2026Achtung Mieter: Maklerkosten trägt jetzt auch bei Zeitmietverträgen der Vermieter ..!!!
Seit dem 8. Oktober 2026 gilt das Königliche Gesetzesdekret 29/2026. Es dehnt den Mieterschutz auf Zeitmietverträge (alquiler de temporada) und auf die Vermietung einzelner Zimmer aus. Makler- und Vertragskosten dürfen dem Mieter grundsätzlich nicht mehr berechnet werden (bisher galt das nur für Mietverträge über den Hauptwohnsitz). Damit diese Regelung nicht umgangen wird, sagt das Gesetz dass eine Umbenennung in „Verwaltungs-“ oder „Bearbeitungsgebühr“ nichts daran ändert; zusätzliche, freiwillige Leistungen darf der Mieter nur zahlen, wenn er sie ausdrücklich schriftlich bestellt hat.
Nicht betroffen sind aber Ferienvermietungen nach dem Tourismusrecht (Art . 5 LAU., bis maximal 31 Tage).
Das Dekret ist in Kraft, muss aber noch vom spanischen Parlament bestätigt werden.
Eure Kanzlei Pérez Alonso, Playa del Inglés, [...]
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30. August 2026Achtung bei losen Gegenständen im Auto: In Spanien droht ein Bußgeld!
Die Einkaufstasche auf dem Rücksitz, der Laptop auf dem Beifahrersitz oder lose Koffer und andere Gegenstände im Kofferraum: können in Spanien zu einem Bußgeld führen.
Die Rechtsgrundlage findet sich in Art. 14 Abs. 1 der spanischen Straßenverkehrsordnung (Reglamento General de Circulación). Danach muss die in einem Fahrzeug transportierte Ladung so angeordnet und erforderlichenfalls gesichert sein, dass sie nicht verrutschen, ganz oder teilweise herunterfallen oder sich auf gefährliche Weise bewegen kann. Außerdem darf sie die Stabilität des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen. Diese Vorschrift gilt sowohl für LKWs, Lieferwagen oder gewerbliche Transporte, als auch für den ganz normalen Pkw und die darin mitgeführten Gegenstände.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder lose Gegenstand im Auto automatisch verboten ist; entscheidend sind die konkreten Umstände: Um welchen Gegenstand handelt es sich? Wie schwer und groß ist er? Wo befindet er sich? Kann er bei einer Vollbremsung, einer scharfen Kurve oder einem Ausweichmanöver gefährlich verrutschen oder durch das Fahrzeug geschleudert werden? Eine leichte Jacke auf dem Rücksitz ist daher offensichtlich anders zu beurteilen als beispielsweise eine schwere Werkzeugkiste, ein ungesicherter Koffer oder eine Getränkekiste.
Besondere Vorsicht ist auch bei Gegenständen im Fußraum geboten. Können diese während der Fahrt in den Bereich der Pedale gelangen oder den Fahrer anderweitig behindern, kommen zusätzlich die Vorschriften über die erforderliche Bewegungsfreiheit und Aufmerksamkeit des Fahrers in Betracht.
Ein Verstoß gegen die Vorschriften über die ordnungsgemäße Sicherung der Ladung kann als schwere Verkehrsordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 200 Euro geahndet werden (bei rechtzeitiger freiwilliger Zahlung kann grundsätzlich die im spanischen Verkehrsrecht vorgesehene Ermäßigung um 50 % in Anspruch genommen werden. Damit ist allerdings grundsätzlich der Verzicht auf Einwendungen gegen den Bußgeldbescheid verbunden)“.
Unabhängig von der möglichen Geldbuße sollte man das Thema nicht unterschätzen. Bei einer Vollbremsung kann selbst ein alltäglicher Gegenstand aufgrund der auftretenden Kräfte zu einem gefährlichen Geschoss werden. Deshalb gilt (auch im Urlaub auf Gran Canaria): Schwere Gegenstände möglichst im Kofferraum verstauen und Gepäck so unterbringen bzw. sichern, dass es sich während der Fahrt nicht gefährlich bewegen kann.
Ach so Freunde, auch die Wasserflasche sollte besser nicht durchs Auto rollen. Nicht nur wegen der möglichen 200 Euro.
Kanzlei Pérez Alonso. [...]
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29. August 2026Schock-Urteil: Rentner verliert 100.000€ wegen Bareinzahlung.
Ein 81-Jähriger zahlt 200.000€ Erspartes ein – das Finanzamt kassiert die Hälfte. Warum Bargeld zu Hause zur Falle wird und worauf Sie achten müssen…-Ob Einspruch eingelegt wird, ist noch offen.Schock für Rentner: Lebenslange Ersparnisse aufs Konto eingezahlt – Jetzt nimmt der Staat die Hälfte!Spanien – Es ist der absolute Albtraum eines jeden Sparers: Ein Leben lang legt man jeden Cent zurück, verzichtet auf Luxus und hortet sein Geld sicher zu Hause. Doch als das Ersparte schließlich für den wohlverdienten Ruhestand auf ein Bankkonto eingezahlt werden soll, schlägt der Fiskus erbarmungslos zu. Genau dieses Schicksal ereilte nun einen 81-jährigen Rentner aus der spanischen Region Valencia. Sein Fall ist nicht nur schockierend, sondern dient als eindringliche Warnung für alle, die Bargeld in den eigenen vier Wänden aufbewahren.Wenn das heimische Sparschwein zur fatalen Steuerfalle wirdÜber Jahrzehnte hinweg hatte der heute 81-jährige Mann ein tiefes Misstrauen gegenüber Banken gepflegt. Seine logische Konsequenz: Er bewahrte sein gesamtes Vermögen einfach zu Hause auf. Im Jahr 2017 entschied er sich jedoch um und zahlte stolze 200.480 Euro in bar auf sein Bankkonto ein. Das Geld stammte nach seinen eigenen Aussagen aus völlig legalen Quellen – vornehmlich aus seinen Gehältern aus über 40 Jahren harter Arbeit, aus dem Verkauf einer geerbten Immobilie sowie aus regulären Rentenabhebungen.Doch was als simple und harmlose Einzahlung gedacht war, löste einen beispiellosen bürokratischen Albtraum aus. Die spanische Steuerbehörde (Hacienda) wurde sofort auf diese massive Transaktion aufmerksam und forderte handfeste Nachweise für die exakte Herkunft des Geldes.Fehlende Belege: Warum 200.000 Euro plötzlich als „ungerechtfertigter Gewinn“ zählenHier begann das eigentliche Drama des Rentners: Seine Dokumentation war über die Jahre lückenhaft geworden. Einige der vorgelegten Belege stammten noch aus der Zeit der spanischen Pesete. Bei anderen Bankdokumenten fehlte schlichtweg die Identität der Person, die das Geld damals abgehoben hatte. Für das Finanzamt war der lückenlose Weg des Geldes über die vergangenen Jahrzehnte somit nicht mehr zweifelsfrei nachvollziehbar.Die unerbittliche Konsequenz der Behörden: Die Prüfer stuften die gesamten 200.480 Euro als sogenannten „ungerechtfertigten Kapitalgewinn“ (spanisch: ganancia patrimonial no justificada) ein. Nach der geltenden Steuergesetzgebung bedeutet dies, dass der Betrag dem letzten noch nicht verjährten Steuerjahr zugerechnet und fast wie ein gewöhnliches Jahreseinkommen hoch versteuert wird. Die Folge war eine schwindelerregende Steuernachforderung in Höhe von 101.102,53 Euro – der Staat konfiszierte faktisch mehr als die Hälfte seiner mühsam angesparten Ersparnisse!Das harte Urteil: Steuern müssen gezahlt werden, aber keine StrafeDoch die Tortur war damit noch nicht beendet: Zunächst brummte der Staat dem Mann zusätzlich eine saftige Geldstrafe von 68.532,42 Euro auf. Der verzweifelte Rentner zog vor Gericht. Der Fall landete schließlich vor dem Verwaltungsgericht des Obersten Gerichtshofs der Region Valencia (TSJCV).Die Richter fällten kürzlich ein Urteil mit bitterem Beigeschmack: Die gigantische Steuernachzahlung von über 100.000 Euro wurde in voller Höhe als rechtmäßig bestätigt. Allerdings zeigte das Gericht ein Einsehen und hob zumindest die zusätzliche Geldstrafe auf. Die Begründung: Der Rentner habe in gutem Glauben gehandelt. Er war fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Einzahlung seiner eigenen, bereits früher versteuerten Ersparnisse keine erneuten steuerlichen Pflichten nach sich ziehen würde. Eine vorsätzliche Schuldverschleierung konnte ihm nicht nachgewiesen werden.Ratgeber: So schützen Sie Ihr Bargeld vor dem FinanzamtDieser drastische Präzedenzfall zeigt deutlich, dass der rein legale Besitz von Bargeld noch lange keine Garantie dafür ist, Jahre später den Ursprung auch beweisen zu können. Wer Bargeld zu Hause aufbewahrt, muss strenge Regeln beachten, um nicht ins Visier der Steuerfahndung zu geraten.Ab 3.000 Euro schlagen die Banken automatisch AlarmIn Spanien sind Banken gesetzlich dazu verpflichtet, verdächtige oder hohe Transaktionen sofort zu melden. Jede Bargeldeinzahlung oder -auszahlung ab einem Betrag von 3.000 Euro wird automatisch an die spanische Steuerbehörde übermittelt. Gleiches gilt ausnahmslos für alle Transaktionen, bei denen 500-Euro-Scheine im Spiel sind. Wer bei solchen Summen keine saubere Dokumentation vorweisen kann, bekommt sehr schnell unangenehme Post.Strenge Regeln für den Bargeld-Transport (Formular S-1)Das reine Aufbewahren von Geld im eigenen Safe ist völlig legal. Wer das Geld jedoch transportieren möchte, stößt auf strikte Hürden. Für die Bewegung von Bargeldsummen ab 100.000 Euro innerhalb Spaniens ist zwingend eine vorherige Anmeldung über das sogenannte Formular S-1 erforderlich. Bei grenzüberschreitenden Reisen (Ein- oder Ausreise nach Spanien) liegt die Anmeldepflicht sogar bei nur 10.000 Euro.Vorsicht bei der Barzahlung: Die 1.000-Euro-GrenzeAuch beim Ausgeben des hart ersparten Geldes ist höchste Vorsicht geboten. Bei Zahlungen im geschäftlichen oder freiberuflichen Bereich gilt mittlerweile eine harte Obergrenze: Barzahlungen sind hier gesetzlich auf maximal 1.000 Euro beschränkt. Höhere Rechnungen müssen zwingend per Überweisung oder Karte beglichen werden, um Schwarzgeldflüsse zu unterbinden.Lückenlose Dokumentation ist der einzige SchutzDie wichtigste Lehre aus dem Drama des valencianischen Rentners: Werfen Sie niemals Bankbelege weg! Wenn Sie größere Beträge bar abheben, heben Sie den Auszahlungsbeleg chronologisch auf. Stammten die Gelder aus einem Erbe, einem Immobilienverkauf oder einer Schenkung, müssen die entsprechenden notariellen Verträge und Steuerbescheide zwingend gemeinsam mit dem Bargeld aufbewahrt werden. Nur wer den Weg des Geldes über Jahre hinweg bis auf den letzten Cent beweisen kann, schützt sein Erspartes vor den existenzbedrohenden Zugriffen des Staates. – TF-
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