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30. Mai 202625.5.2026 – Einzelfall Shakira und Finanzamt? Auf keinen Fall, hier die bekanntesten Paukenschläge! Sensation vor Gericht: Popstar Shakira gewinnt den Millionen-Steuerstreit in Spanien. Doch sie ist kein Einzelfall. Wie Piqué, Alonso und Co. der Steuerbehörde AEAT erfolgreich die Stirn boten…-Wie Piqué, Alonso und Co. der Steuerbehörde AEAT erfolgreich die Stirn boten.Spanien – Es ist ein Urteil mit Paukenschlag-Potenzial und dabei kein Einzelfall: Die kolumbianische Pop-Ikone Shakira hat einen wegweisenden Etappensieg im jahrelangen Rechtsstreit mit den spanischen Finanzbehörden errungen. Das spanische Nationalgericht entschied zugunsten der Sängerin und verurteilte die berüchtigte Steuerbehörde (AEAT) zur Rückzahlung von stolzen 60 Millionen Euro. Ein herber Rückschlag für den Fiskus, der in den vergangenen Jahren immer wieder Jagd auf prominente Millionäre gemacht hat – und dabei nicht selten vor den Schranken des Gerichts scheiterte.Der Fall zeigt ein deutliches Muster: Immer mehr Prominente, Sportstars und Unternehmer weigern sich, voreilige Vergleiche zu unterschreiben, die sie im Rampenlicht als schuldig brandmarken würden. Sie ziehen lieber über Jahre hinweg vor Gericht, um ihre Unschuld zu beweisen. Shakira ist dabei nur die Spitze des Eisbergs.Das Urteil im Fall Shakira: Wenn Indizien nicht ausreichenIm Kern des Verfahrens ging es um das Steuerjahr 2011. Die spanische Steuerbehörde war felsenfest davon überzeugt, dass sich der Weltstar in diesem Zeitraum länger als die gesetzlich verankerten 183 Tage in Spanien aufgehalten hatte. In Spanien greift ab dieser magischen Grenze die unbeschränkte Steuerpflicht. Wer mehr als ein halbes Jahr im Land lebt, wird als sogenannter Steuerinländer eingestuft und muss sein weltweites Einkommen dort versteuern.Das Problem für den Staat: Die Ermittler konnten die lückenlose Anwesenheit der Sängerin schlichtweg nicht beweisen. Da handfeste Beweise fehlten, hob das Gericht die Steuerbescheide sowie alle damit verbundenen Bußgelder und Strafen vollständig auf. Doch aufgeatmet werden darf im Lager der Sängerin noch nicht endgültig. Wie aus Kreisen der AEAT gegenüber der Nachrichtenagentur EFE bestätigt wurde, plant die Behörde, das Urteil nicht kampflos hinzunehmen und Berufung vor dem Obersten Gerichtshof einzulegen.Der Kampf gegen Windmühlen: Promis im Visier des FiskusDer Fall Shakira verdeutlicht ein Phänomen, das in Spanien seit Jahren für Schlagzeilen sorgt. Die Steuerbehörde geht oft mit extrem hohem Druck und drakonischen Strafandrohungen gegen Personen des öffentlichen Lebens vor. Für viele Betroffene geht es dabei um existenzielle Summen und den Ruf. Zum Vergleich: Während der normale Bürger in Spanien im Jahr 2026 durch den gesetzlichen Mindestlohn (SMI) von aktuell 1.221 Euro brutto (bei 14 Jahresgehältern) geschützt ist und bei diesem Einkommen von der Einkommensteuer befreit bleibt, bewegen sich die Forderungen gegen Top-Verdiener oft im Bereich von Hunderten von Jahresgehältern.Doch die Strategie der Behörde, Prominente durch die Androhung von Haftstrafen zu schnellen Millionen-Vergleichen zu drängen, bröckelt. Prominente Beispiele zeigen, dass sich Hartnäckigkeit vor Gericht auszahlt.Gerard Piqué: Triumph um die eigenen BildrechteAuch Shakiras Ex-Partner, die Fußball-Legende Gerard Piqué, stand im Visier der Steuerfahnder. Die AEAT brummte dem ehemaligen Innenverteidiger des FC Barcelona eine Geldstrafe von 2,1 Millionen Euro auf. Der Vorwurf: Piqué habe eine vermeintliche Briefkastenfirma genutzt, um die Einnahmen aus seinen wertvollen Bildrechten über die deutlich günstigere Körperschaftsteuer (25 bis 30 Prozent) statt über die persönliche Einkommensteuer (bis zu 45 Prozent) abzuwickeln. Zudem wurden ihm Unregelmäßigkeiten beim Abzug britischer Sozialversicherungsbeiträge aus seiner Zeit bei Manchester United vorgeworfen.Im Jahr 2021 folgte das Machtwort des Obersten Gerichtshofs: Die Richter hoben die Strafen komplett auf. Die Begründung war eindeutig. Piqués Firma war keineswegs eine leblose Hülle, sondern ein eigenständiges Unternehmen mit echten Angestellten und realem Geschäftsbetrieb. Auch die britischen Sozialabgaben wurden rechtmäßig als Betriebsausgaben anerkannt.Jorge Lorenzo: Wohnsitz in der Schweiz war kein FakeNoch dramatischer verlief das Verfahren gegen den fünffachen MotoGP-Weltmeister Jorge Lorenzo. Hier forderte das Finanzamt eine astronomische Summe von rund 45 Millionen Euro. Die Behörde unterstellte dem Rennfahrer, seinen Wohnsitz in Lugano (Schweiz) nur vorzutäuschen, um dem spanischen Steuersystem zu entkommen.Lorenzo trat den Gegenbeweis an und siegte in zwei Instanzen. Zuerst entschied das Zentrale Wirtschafts- und Verwaltungsgericht (TEAC) im Jahr 2021, dass die geforderten 35 Millionen Euro für die Jahre 2013 bis 2015 unberechtigt waren. Im Jahr 2023 zog das Regionale Wirtschaftsgericht Kataloniens (TEAR) nach und strich auch die restliche Strafe von über 10 Millionen Euro für das Jahr 2016. Lorenzo bewies, dass die Schweiz sein realer Lebensmittelpunkt war, und entging dem finanziellen Ruin.Xabi Alonso: Bis zum Freispruch gekämpftEin Paradebeispiel für kompromisslose Gegenwehr lieferte Xabi Alonso, der ehemalige Mittelfeldregisseur von Real Madrid und erfolgreiche Fußballtrainer. Die Staatsanwaltschaft fuhr schwere Geschütze auf: Sie forderte acht Jahre Haft und eine Millionenstrafe, weil Alonso über eine Firma in Portugal Steuern im Wert von knapp zwei Millionen Euro hinterzogen haben soll.Alonso lehnte jeden Deal ab und wurde vom Obersten Gerichtshof vollständig freigesprochen – die Struktur in Portugal war legal und transparent. Wenig später folgte der zweite Streich: Das Nationalgericht wies eine weitere Nachforderung über 300.000 Euro ab und rügte die Steuerbehörde deutlich. Die Beamten hätten ihre Kompetenzen überschritten und unzulässige Rechtsmittel angewendet.Dani Alves: Sechs Siege in Folge gegen die AEATAbseits seiner schweren strafrechtlichen Probleme in anderen Bereichen hat der Brasilianer Dani Alves eine beispiellose Siegesserie gegen die spanischen Steuerbehörden vorzuweisen. Insgesamt sechs Mal gaben die Gerichte dem ehemaligen Barça-Star recht.Allein zwischen 2023 und 2024 summierten sich die richterlichen Anordnungen zur Rückzahlung an den Spieler auf rund 9,2 Millionen Euro. Die Gerichte stellten wiederholt klar, dass Alves seine Einnahmen aus Bildrechten absolut korrekt deklariert hatte und die Verdachtsmomente der Steuerhinterziehung haltlos waren.Andrés Iniesta: Rechtbeistand auch für die eigenen WeingüterSelbst das sympathische Fußball-Idol Andrés Iniesta blieb nicht verschont. Das Nationalgericht bewahrte den Schützen des spanischen WM-Siegtores von 2010 vor einer Nachzahlung von vier Millionen Euro, ebenfalls im Kontext der Bildrechte-Verwaltung.Doch der Fiskus legte sich auch mit dem Geschäftsmann Iniesta an. Wegen angeblicher Fehler beim Vorsteuerabzug seiner Weingüter (Bodegas Iniesta) forderte die Behörde rund 70.000 Euro von ihm. Auch hier behielt der Sportler die Nerven: Das Gericht entschied, dass dem landwirtschaftlichen Betrieb der Vorsteuerabzug auf den vorliegenden Rechnungen keinesfalls verwehrt werden durfte.Fazit: Ein Signal mit Signalwirkung für die ZukunftDie jüngste Urteilswelle zeigt, dass die spanischen Gerichte die aggressive Praxis der Steuerbehörde zunehmend kritisch hinterfragen. Für Prominente und deren Steuerberater senden diese Siege ein klares Signal: Es lohnt sich, gegen unberechtigte oder unzureichend bewiesene Steuerbescheide vorzugehen. Der Fall Shakira wird mit Sicherheit nicht das letzte Verfahren gewesen sein, bei dem die spanische Steuerbehörde eine empfindliche und teure Niederlage einstecken musste. – TF- ——————————————————————— Weitere aktuelle Nachrichten, Infos, Videos, Veranstaltungen und noch vieles mehr findet Ihr unter: [...] Mehr lesen
30. Mai 2026Drogenorganisation, die Waffen und Kokain nach Teneriffa schmuggelte, wurde zerschlagen. Vier Personen wurden festgenommen und eine fünfte wird derzeit in einem Gefängnis in Sevilla untersucht. Ihnen wird vorgeworfen, Mitglieder einer Organisation zu sein, die sich mit der Modifizierung und dem illegalen Handel von Schusswaffen und Munition sowie mit dem Schmuggel großer Mengen Kokain von Sevilla und Madrid nach Teneriffa befasst. Diese Aktion, über die die Guardia Civil am Mittwoch in einer Erklärung berichtete, ist Teil der zweiten Phase der sogenannten Embarcadero-Operation. In dieser zweiten Phase wurden vier Razzien durchgeführt, drei auf Teneriffa und eine in Sevilla. Bei den Durchsuchungen wurden für die Ermittlungen relevante Dokumente, zahlreiche Computergeräte, Dopingmittel und Betäubungsmittel, Bargeld, Luxusfahrzeuge, wertvolle Uhren und Schmuck sowie ausziehbare Schlagstöcke und Elektroschocker sichergestellt. Unter den Festgenommenen befindet sich die Person, die laut Ermittlungen als Stellvertreter des Anführers der Organisation galt. Dies ermöglichte es den Behörden, die nach der ersten Phase der Operation noch operierende Befehlsstruktur vollständig zu zerschlagen. Die Ermittlungen brachten zudem neue Vermögenswerte ans Licht, die mutmaßlich mit Gewinnen aus Waffen- und Kokainhandel erworben und gewaschen wurden. Die Ermittlungen bestätigten, dass die Organisation parallel zu ihren Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Waffenschmuggel wöchentlich mehr als 50 Kilo Kokain von Sevilla und Madrid über Paketdienste nach Teneriffa verschickt hatte. Insgesamt wurde die Lieferung von mehr als einer Tonne Kokain in weniger als zehn Monaten bestätigt, die schnell auf der Insel verteilt wurde [...] Mehr lesen
29. Mai 2026Sexueller Missbrauch -Prozess gegen Pater Fran in Malaga  … Der Priester, der beschuldigt wird, vier Frauen unter Drogeneinfluss sexuell missbraucht und die Taten in Málaga gefilmt zu haben, sagte am Donnerstag vor Gericht aus. Er beteuerte weiterhin, er glaube, die Klägerin habe den gesamten Vorfall erfunden, um ihm zu schaden, weil er eine Beziehung mit ihr abgelehnt habe. „Sie sagte mir, sie würde mein Leben ruinieren“, sagte er. Seiner Aussage zufolge hat er nie einvernehmlichen Sex gehabt und auch niemanden unter Drogen gesetzt. Selbst nachdem ihm die Videos und Bilder, die ihm teilweise vor Gericht gezeigt wurden, vorgelesen wurden, bestritt er die Taten. „Ich habe diese Videos weder aufgenommen noch daran teilgenommen.“ Seiner Darstellung zufolge handelte es sich bei den Opfern um Frauen, zu denen er ein freundschaftliches Verhältnis pflegte und denen gegenüber er nie Grenzen überschritten hatte. Bezüglich der von ihm geäußerten Theorie einer möglichen Inszenierung wies er darauf hin, dass die Klägerin einen Ex-Partner und mehrere Freunde im IT-Bereich hatte. [...] Mehr lesen

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