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9. Mai 2026ENERGIEAUSWEISE IN SPANIEN … Die Energieausweise sind viel mehr als ein technisches Dokument, denn sie beeinflussen schon heute Kauf und Verkauf, Vermietung, die energetische Sanierung von Gebäuden, den Wert von Immobilien und letztlich sogar die Wohnungspolitik selbst. Die Energieeffizienz ist deshalb in den Mittelpunkt der öffentlichen Debatte gerückt, weil Gebäude einen erheblichen Anteil am gesamten Energieverbrauch ausmachen und zugleich eine relevante Quelle von Emissionen darstellen. Die Reduzierung dieses Verbrauchs folgt ökologischen Überlegungen sowie ökonomischen und rechtlichen Gesichtspunkten: geringere Energiekosten, reduzierte Abhängigkeit von Energieimporten, Modernisierung des Gebäudebestands sowie eine stärkere Ausrichtung des Marktes auf komfortablere und langfristig kostengünstigere Immobilien, und langfristig weniger „energetische Armut”. In diesem Zusammenhang wird eine Wohnung heute nicht mehr ausschließlich nach Lage, Größe oder äußerem Zustand bewertet; zunehmend entscheidend ist, wie viel Energie sie verbraucht, welche Emissionen sie verursacht und (wichtig!) welche Kosten künftig für ihre Anpassung an strengere energetische Anforderungen anfallen werden. Der Ursprung des Energieausweises liegt in der europäischen Energiepolitik; Ausgangspunkt war einerseits die Sorge über den hohen Energieverbrauch des Gebäudebestands, andererseits der politische Wille, Emissionen zu senken und internationale Klimaverpflichtungen einzuhalten. Einen ersten entscheidenden Impuls setzte die Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die erstmals die Bewertung der Energieeffizienz und deren Offenlegung gegenüber Bürgern vorsah. Später wurde diese durch die Richtlinie 2010/31/EU weiterentwickelt und verstärkt. Anfangs hatte der Energieausweis vor allem rein „technischen” Charakter und war deshalb in der breiten Öffentlichkeit kaum präsent. Mit der Energiekrise, den steigenden Energiepreisen und den verschärften Klimazielen gewann er jedoch eine wirtschaftliche und marktrelevante Funktion: Er dient heute als Informationsinstrument über die zu erwartenden Energiekosten (und, wichtig, als Indikator für zukünftige Sanierungspflichten!). In Spanien wurde die Entwicklung zunächst durch den Königlichen Erlass Real Decreto 47/2007 für Neubauten geprägt. Einen entscheidenden Schritt stellte sodann den Erlass Real Decreto 235/2013 dar, der die Pflicht zur Zertifizierung auf Bestandsgebäude ausdehnte, sofern diese verkauft oder vermietet werden. Der derzeit maßgebliche Rechtsrahmen ist im Real Decreto 390/2021 geregelt, das das Verfahren der Energiezertifizierung systematisch ordnet, Pflichten und Ausnahmen definiert und die Registrierung sowie die Informationspflichten gegenüber Käufern und Mietern festlegt. Der Energieausweis ist heute eine Art energetischer Personalausweis der Immobilie, der Vergleichbarkeit ermöglicht und den Übergang zu einem emissionsarmen Gebäudebestand vorbereiten soll. Auf europäischer Ebene wird der aktuelle Rahmen durch die Richtlinie (EU) 2024/1275 geprägt, die eine Neufassung der Vorschriften zur Energieeffizienz von Gebäuden darstellt. Sie setzt ehrgeizige Ziele für die schrittweise Verbesserung des Gebäudebestands, fördert insbesondere die Sanierung der ineffizientesten Gebäude und definiert den Weg hin zu emissionsfreien Neubauten und langfristig auch zu einem nahezu emissionsfreien Gesamtbestand. In Spanien bildet der Erlass Real Decreto 390/2021 die unmittelbare Grundlage, ergänzt durch den „Código Técnico de la Edificación”, insbesondere dessen Anforderungen zum Energieeinsparen. Bei Neubauten reicht es daher nicht aus, lediglich einen Energieausweis vorzulegen; das Gebäude muss bereits in Planung und Ausführung energetische Mindestanforderungen erfüllen, die sich unmittelbar auf die Einstufung auswirken. Bei Neubauten ist also Energieeffizienz schon ein Muss. Der Energieausweis selbst ist ein offizielles Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils bewertet. Diese Bewertung erfolgt anhand einer Skala von A bis G, wobei A für die höchste und G für die niedrigste Effizienz steht. Die Einstufung basiert nicht auf dem tatsächlichen Verbrauch der konkreten Bewohner, sondern auf „standardisierten” Berechnungen, die den Energiebedarf, den Primärenergieverbrauch und die CO₂-Emissionen unter normierten Bedingungen ermitteln. Zusätzlich enthält der Ausweis Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz, sodass er nicht nur den Ist-Zustand beschreibt, sondern auch konkrete Hinweise für Sanierungsmaßnahmen gibt. Die Erstellung obliegt qualifizierten Fachleuten wie Architekten oder Ingenieuren, die das Gebäude analysieren und mithilfe anerkannter Softwareprogramme bewerten. Dabei werden zahlreiche Parameter berücksichtigt: Geometrie, Ausrichtung, Qualität der Gebäudehülle, Fenster, Wärmebrücken, Heiz- und Kühlsysteme, Warmwasserbereitung, Lüftung sowie der Einsatz erneuerbarer Energien. Das Ergebnis entsteht aus dem Vergleich mit einem Referenzgebäude gleicher Typologie und Klimazone, was verdeutlicht, dass es sich um eine technisch standardisierte und nicht um eine subjektive Bewertung handelt. Die Bedeutung der einzelnen Klassen ist klar abgestuft: A steht für sehr hohe Effizienz mit minimalem Energiebedarf, B für ein sehr gutes Niveau, C für eine gute Effizienz oberhalb des Durchschnitts. D bildet den mittleren Bereich, während E, F und G zunehmend ineffiziente Gebäude kennzeichnen, häufig ältere Immobilien mit unzureichender Dämmung und veralteten Anlagen. Im Markt bedeutet eine bessere Einstufung geringere Betriebskosten und höhere Zukunftssicherheit, während niedrige Klassen steigende Kosten, Sanierungsbedarf und potenzielle Wertverluste signalisieren. Der Energieausweis hält 10 Jahre lang, solange man nicht wieder umbaut. Die Einstufung hängt wesentlich von der Klimazone ab. In warmen Regionen wie bei uns auf den Kanarischen Inseln spielt der sommerliche Wärmeschutz eine zentrale Rolle, während in kälteren Gebieten der Fokus auf Wärmedämmung liegt; somit ist die Bewertung stets relativ zum jeweiligen klimatischen Kontext. Grundsätzlich ist der Energieausweis für Neubauten sowie für bestehende Gebäude verpflichtend, wenn diese verkauft oder neu vermietet werden. Er muss also potenziellen Käufern oder Mietern zur Verfügung gestellt und in der Werbung angegeben werden. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und die Energieeffizienz als wesentlichen Faktor in Marktentscheidungen zu integrieren. Das geltende Recht kennt jedoch Ausnahmen, etwa für freistehende Gebäude unter 50 m², bestimmte Industrieanlagen oder denkmalgeschützte Gebäude (sofern energetische Maßnahmen deren Charakter beeinträchtigen würden). Auch manche Räume sowie Garagen oder Lager können unter bestimmten Umständen ausgenommen sein. Die frühere Regel, Ferienwohnungen auszunehmen, gilt hingegen nicht mehr als legale Ausnahme. Man kann aber auch weiter ohne Energieausweis verkaufen wenn man angibt, der Käufer will eine vollständige Renovierung machen. Bei Neubauten ist zu beachten, dass diese faktisch nicht jede beliebige Energieklasse erreichen können, da sie die Anforderungen des technischen Baurechts erfüllen müssen. In der Praxis bewegen sich Neubauten daher überwiegend im Bereich A bis C. Perspektivisch verlangt die europäische Richtlinie, dass ab 2030 alle Neubauten emissionsfrei sind, öffentliche Gebäude bereits ab 2028. Für bestehende Gebäude zeichnet sich eine klare Entwicklung ab: Die EU fordert eine schrittweise Reduktion des durchschnittlichen Energieverbrauchs und eine gezielte Sanierung der ineffizientesten Gebäude. Häufig wird von Mindestklassen wie E oder D gesprochen, doch deren konkrete rechtliche Umsetzung hängt von der nationalen Gesetzgebung ab. Sicher ist jedoch, dass ineffiziente Gebäude zunehmend unter Druck geraten werden. Die Richtlinie (EU) 2024/1275 sieht einen schrittweisen Zeitplan verbindlicher Mindest-Energieklassen für den Verkauf oder die Vermietung von Wohnimmobilien in der gesamten EU, einschließlich Spanien, vor, muss jedoch noch in nationales Recht umgesetzt werden, um in jedem Mitgliedstaat vollständig verbindlich zu gelten. Der noch nicht ganz verbindliche Zeitplan: • 1. Januar 2030: Mindestklassifizierung E für alle Wohngebäude, die verkauft oder vermietet werden. Dies betrifft vor allem ältere Wohnungen und Häuser mit den Klassen F oder G. • 1. Januar 2033: Mindestklassifizierung D. Die Anforderungen steigen damit um eine weitere Stufe, sodass viele vor 1990 errichtete Wohnimmobilien energetisch saniert werden müssen. • 2050: Alle Wohngebäude sollen Netto-Null-Emissionsgebäude beziehungsweise Zero Emission Buildings (ZEB) sein, also energetisch nahezu autark und praktisch emissionsfrei. Das heisst, irgendwann haben Energieausweise nichts mehr nur mit der „Information” des Mieters oder Käufers zu tun, und sie werden zu echten „Bedingungen” um vermieten oder verkaufen zu dürfen. Das Sanktionssystem in Spanien unterscheidet zwischen leichten, schweren und sehr schweren Verstößen, mit Bußgeldern zwischen 300 und 6.000 Euro. Sanktioniert wird nicht die schlechte Energieklasse an sich, sondern das Fehlen des Ausweises, falsche Angaben oder Verstöße gegen Informationspflichten. Zur Verbesserung der Energieeffizienz sind insbesondere Maßnahmen an der Gebäudehülle wirksam, etwa Dämmung von Fassaden und Dächern, Austausch von Fenstern sowie die Modernisierung von Heiz- und Kühlsystemen. Ergänzend spielen erneuerbare Energien eine wichtige Rolle. In der Praxis führt meist eine Kombination dieser Maßnahmen zu einer signifikanten Verbesserung. Zur Förderung solcher Maßnahmen existieren in Spanien umfangreiche Programme, darunter Subventionen und steuerliche Abzüge. Zuschüsse können einen gewissen Teil der Kosten decken, während steuerliche Vorteile die finanzielle Belastung zusätzlich reduzieren. Voraussetzung ist in der Regel der Nachweis der Verbesserung durch Energieausweise vor und nach der Maßnahme. Es empfiehlt sich, dass die Eigentümergemeinschaft sich rechtzeitig um die energetische Sanierung von Fassaden, Dächern usw. kümmert, sowie eventuell um die Installation von Sonnenkollektoren, bevor die einzelnen Eigentümer Probleme bekommen. Die Auswirkungen auf den Immobilienmarkt sind ambivalent. Einerseits steigert die energetische Verbesserung den Wert und die Qualität von Immobilien, und verringert auf die Dauer die energetische Armut; andererseits können die notwendigen Investitionen zu noch höheren Immobilienpreisen oder Mieten und zu einem starken Rückgang des Angebots führen, insbesondere bei älteren Gebäuden, und das in einem bereits stark angespannten Immobilienmarkt. Ich kann mir gut vorstellen, kurz vor Inkrafttreten der zwingenden energetischen Bedingungen (2030/2033) könnte der Preis einiger nicht energetisch sanierten Immobilien erheblich sinken… wer weiß? Ohne ausreichende staatliche Unterstützung besteht die Gefahr, dass die energetische Transformation soziale Spannungen verschärft; viele Immobilieneigentümer werden sich die teuren Umbauten nicht leisten können die man brauchen wird, um die Immobilien vermieten oder verkaufen zu dürfen (erstmal noch nicht m, um die eigene Immobilie weiter zu bewohnen). Einige glauben deshalb dass die ehrgeizigen Ziele der Politiker nicht erreichbar sein werden, und dass diese Regeln zwangsweise geändert werden müssen. Schon jetzt wächst in einigen EU Ländern der Druck, damit man bestimmte ökologischen Regeln etwas milder macht. Gleichzeitig bietet sie langfristig die Chance, den Gebäudebestand nachhaltig zu modernisieren und Kosten sowie Emissionen zu senken. Weniger anzeigen [...] Mehr lesen
9. Mai 2026Regen kehrt auf die Kanaren zurück …  Nach Angaben der spanischen Wetterbehörde Aemet wird in den kommenden Tagen wieder Regen auf den Kanaren erwartet. Bereits am Mittwoch sind vereinzelt schwache Schauer möglich, bevor die Niederschläge am Donnerstag deutlich zunehmen – besonders im Westen des Archipels. Auf La Palma kann es stellenweise sogar zu anhaltendem und mäßigem Regen kommen. Auch für Freitag bleibt die Wahrscheinlichkeit für vereinzelte, meist schwache Niederschläge bestehen. [...] Mehr lesen
9. Mai 2026Achtung! – Betrug im Namen von Lidl  …  Das spanische Institut für Cybersicherheit (INCIBE) warnt vor einer gefährlichen Betrugsmasche, bei der die Marke Lidl täuschend echt kopiert wird. Die Betrüger kaufen sich erste Positionen auf Suchmaschinen und WhatsApp und locken mit besonders günstigen Angeboten. Die Seite, auf die die Konsumenten dann weitergeleitet werden, sieht täuschend echt aus, hat aber nur den Zweck, die persönlichen und die Bank-Daten der Interessenten abzugreifen. Als Warnhinweis sollte unbedingt auf die URL geachtet werden! Endet diese nicht auf .es oder .com und enthält nicht den kompletten Namen der Marke sollten die Alarmglocken schrillen. [...] Mehr lesen

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